Leistungen

Als ambulanter Pflegedienst erbringen wir Leistungen, die Ihnen oder Ihren Angehörigen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer häuslichen Umgebung ermöglichen.

Das kann in Form von Wunschleistungen, bei bestehendem Pflegegrad als Leistungen der Pflegeversicherung oder als verordnete Leistung über die Krankenversicherung erfolgen.

Eine ausführliche individuelle und neutrale Beratung ist für uns selbstverständlich. Daher werden im Rahmen eines Erstgesprächs mit Ihnen die Möglichkeiten und Erfordernisse einer Unterstützung geplant und die entstehenden Kosten in einem Angebot dargelegt.

Nach ärztlicher Anordnung können Leistungen der Krankenversicherung wie die Wundversorgung, die Insulingabe, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung in Anspruch genommen werden.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unsere Leistungen:

Grundpflege

Sie benötigen Unterstützung bei der täglichen Pflege und/oder Haushaltsführung?

Wir erbringen laut Versorgungsvertrag alle Pflegesachleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach §36 SGB XI und § 123 SGB XI, auf ärztliche Verordnung nach §37 SGB V oder auch als Wunschleistung. Zu den einzelnen Leistungen der Grundpflege gehören zum Beispiel die Körperpflege, die Inkontinenzversorgung oder die Mobilisation. Wir gewährleisten die individuelle Versorgung, auch mehrmals am Tag einschließlich der Sonn- und Feiertage. Sie erhalten vorab über die vereinbarten Leistungen ein Angebot, in dem die Kosten sowie die Weitergabe an die entsprechenden Kostenträger ausgewiesen werden. Ebenso bekommen Sie einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarten Leistungen. Voraussetzung für die Nutzung der Pflegesachleistungen über die Pflegekasse ist ein Pflegegrad. Je nach Pflegegrad besteht die Möglichkeit, sich über die sogenannte Kombinationsleistung nicht verbrauchtes Sachleistungsvolumen anteilig als Pflegegeld auszahlen zu lassen.

Behandlungspflege SGB V

Wenn Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt über medizinische Behandlungsleistungen bekommen haben, führen wir diese gerne nach Absprache mit Ihnen durch. Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits-/Kranken- und Altenpflege durchgeführt werden können. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, die Insulingabe, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung und vieles mehr. Die Kosten werden nach Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse übernommen. Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, werden 10% der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr durch die Krankenkasse dem Kunden in Rechnung gestellt. Alle Leistungen der Behandlungspflege unterliegen der HKP-Richtlinie.

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Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie regelt die Leistungen der Krankenkasse (SGB V), die durch ambulante Pflegedienste erbracht werden dürfen. 

Hier werden alle Leistungen aufgeführt, die von einem Arzt verordnet werden dürfen. Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen, die Häufigkeit sowie die Dauer verordnungsfähiger Krankenkassenleistungen. Ebenso kann über eine Verordnung bei fehlendem Pflegegrad z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Grundpflege verordnet werden.  Die Leistung wird vom Arzt auf einer Verordnung dokumentiert, die der Kunde unterschreiben muss. Diese Verordnung muss der Pflegedienst innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse einreichen. Eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgt zumeist nach Beginn der Leistungserbringung. Leistungen, die nicht durch die Krankenkasse genehmigt werden, aber dennoch gewünscht werden, müssen als Eigenleistung in Rechnung gestellt werden.

Betreuung & Hauswirtschaftliche Leistungen

Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Unterstützung können über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 125 € monatlich erbracht werden, ab Pflegegrad 2 nach §36 SGB XI auch über die Pflegesachleistungen oder über die Verhinderungspflege. Diese Leistungen können selbstverständlich auch als Eigenleistung in Anspruch genommen werden. Ihnen geht über die vereinbarten Leistungen ein Angebot sowie ein schriftlicher Vertrag zu. Die Leistungen orientieren sich an den Kundenwünschen und umfassen z. B. Gedächtnistraining, Spaziergänge sowie Unterhaltsleistungen im Wohnbereich wie Reinigungsarbeiten, Wäschepflege oder Einkäufe.

Leistungen, die über den eigenen Wohnbereich hinausgehen, wie z. B. Gartenpflege, Aufräumarbeiten, Garagen- oder Hofpflege sowie Grundreinigungsarbeiten im Wohn- oder Balkonbereich bieten wir nicht an!

Tagesbetreuung

Die Tagesbetreuung am EvK Lippstadt wird durch das St. Johannisstift im gleichen Gebäude angeboten, in dem auch die Diakoniestation ihren Sitz hat und richtet sich an Senioren, die tagsüber Geselligkeit und Beschäftigung wünschen. Die Tagespflege kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn jemand Teilhabe an der Gesellschaft und soziale Kontakte wünscht, wenn pflegerische und/oder soziale Einschränkungen bestehen oder wenn die Vertrauensperson tagsüber verhindert ist. Ziel der Tagespflege ist es, die Selbstständigkeit der Besucher zu erhalten. Durch gezielte Förderung der vorhandenen Ressourcen, werden diese so lange wie möglich aufrecht erhalten. Die finanzielle Unterstützung der Pflegekassen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und kann fast vollständig bei bestehendem Pflegegrad übernommen werden.

Betreutes Wohnen

Wenn die häusliche Umgebung nicht mehr den Anforderungen entspricht, weil die Bedürfnisse sich verändert haben, kann das betreute Wohnen eine gute Alternative darstellen. Barrierefreiheit im gesamten Haus sowie in den Wohnungen gewährleisten auch bei körperlichen Einschränkungen eine problemlose Alltagsbewältigung. Wir vermitteln Wohnungen in der Barbarossa Residenz in Größen von ca. 51, 68, 75 und 92 m² sowie in der Goethe Residenz in den Größen von 40 bis 115 m². Alle Wohnungen haben eine Terrasse oder einen Balkon. Die Diakoniestation steht als Ansprechpartner bei der alltäglichen Unterstützung zur Körperpflege, Betreuung und Hauswirtschaft jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden Betreuungsleistungen angeboten, die im Rahmen eines zusätzlich zum Mietvertrag abgeschlossenen Betreuungsvertrages enthalten sind.

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Die Betreuungsleistungen sind:

  • 24 Stunden-Pflege-Bereitschaftsdienst
  • Vermittlung bzw. Überwachung pers. Notrufsystem (Tag und Nacht)
  • Bereitstellung examiniertes Pflegepersonal
  • Besetzung der Rezeption in der Barbarossa Residenz Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, in der Goethe Residenz von 07.30 – 16.00 Uhr
  • Medikamentenbesorgung, -vergabe und Überwachung (soweit nicht vom Arzt verordnet)
  • Lebensmitteleinkäufe nach terminlicher Vereinbarung
  • Betrieb Clubraum
  • Angebot zur Freizeitgestaltung
  • Beratung in Fragen häuslicher Krankenpflege
  • Hilfestellung bei Fragen einer Krankenhaus- oder Heimaufnahme
  • Soziale Betreuung und Beratung
  • Regelmäßige Sprechzeiten der Hausleitung
  • Vermittlung von externen Dienstleistungen nach Bedarf

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch und Wohnungsbesichtigung.

Eine Übersicht über die Kosten finden sie hier.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Kann ein pflegender Angehöriger oder eine andere Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund über einen gewissen Zeitraum oder tage-/stundenweise die Pflege nicht sicherstellen, gibt es Möglichkeiten, dass sich die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege an den Kosten mit 1612 € pro Jahr beteiligt. Dieser Betrag kann auf Antrag um 50 % des Kurzzeitpflegesatzes erhöht werden, wenn dieser nicht benötigt wird. So würden 2418 € für Leistungen im gesamten Jahr zur Verfügung stehen. Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zu, sofern dieser 6 Monate besteht und muss beantragt werden.

Alle Pflege- und Betreuungsleistungen der Diakoniestation können über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Einen Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier: Antrag Verhinderungspflege

Schulungen in der häuslichen Umgebung

Sollten Sie vor Ort Hilfe bei der Mobilisation oder in bestimmten Pflegesituationen benötigen, kommen unsere Mitarbeiter gerne zu Ihnen nach Hause und geben fachliche Unterstützung. Diese Beratungs- und Schulungsleistungen nach §45 SGB XI werden nach individueller Notwendigkeit mit den Pflegekunden und deren Pflegepersonen erbracht. Dies ist zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege möglich, aber auch durch eine Veränderung der Pflegesituation zu Hause. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegekasse.

Pflegeberatung/ Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Gemäß Versorgungsvertrag führen wir die von den Pflegekassen geforderten Qualitätssicherungsbesuche durch. Bei Bezug von Pflegegeld müssen Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 und 3 halbjährliche, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährliche Beratungsbesuche in Anspruch nehmen. Hintergrund ist die Sicherstellung der angepassten Versorgung der Pflegebedürftigen. Bei den Beratungsbesuchen wird die Pflegesituation aus Sicht der Betroffenen sowie der Pflegefachkraft eruiert. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sowie Informationen über die Leistungen der Pflegekasse, allgemeine Informationen über soziale Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellung bei pflegerischen Problemen werden besprochen. Hierzu zählen beispielsweise die Passung des Pflegegrades, die Nutzung entlastender Maßnahmen wie der Verhinderungspflege.

Nach telefonischer Terminvergabe kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen und führt das Beratungsgespräch durch. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei gesetzlicher Versicherung nicht in Rechnung gestellt, diese trägt die Pflegeversicherung. Privatversicherte reichen die Rechnung an ihre Versicherung weiter.

Hausnotruf

Damit Menschen so lange wie möglich auch allein in ihrer gewohnten Umgebung leben können, bieten wir schnelle und wirkungsvolle Hilfe in Notfällen durch ein Hausnotrufsystem. Nach Terminvereinbarung wird ein Gerät bei Ihnen installiert und die Funktionsweise erklärt. Eine 24-Stunden-Notrufzentrale nimmt ankommende Notrufe jederzeit entgegen und leitet diese fachgerecht weiter. Über den Telefonanschluss oder eine SIM-Karte wird in pflegerischen Notfällen per Knopfdruck innerhalb der Wohnung eine Verbindung zu einer 24-Stunden-Notrufzentrale hergestellt. Auf einer Bezugspersonenliste werden Angehörige, Freunde, Nachbarn oder die Diakoniestation mit Telefonnummern hinterlegt. Im Notfall wird über die Notrufzentrale diese Bezugsliste, die von Ihnen bestimmt wird, der Reihenfolge nach abtelefoniert, so dass auf jeden Fall eine Person über den Notfall informiert wird und nach dem Rechten schaut. Wenn Angehörige oder Nachbarn nicht schnell vor Ort sein können ist der Einsatz von Pflegefachkräften im Bedarfsfall entgeltlich möglich. Auch mobile Lösungen für die Sicherheit außerhalb der Wohnung oder des Hauses sind möglich.

Selbstverständlich kann das Hausnotrufsystem auch ohne Einstufung in eine Pflegestufe als Selbstzahlerleistung installiert und genutzt werden.

Die Kosten finden Sie hier: Preise Hausnotruf

24-Stunden Betreuung

Die Diakoniestation bietet selber keine 24-Stunden Betreuung an. Es gibt diese jedoch als Ergänzung zu den bestehenden Hilfsangeboten als Anwesenheitsbetreuung durch Anbieter mit zumeist osteuropäischen Betreuungskräften. Die Kosten für eine 24-Stunden Betreuung hängen vom Aufwand der Pflege entsprechend des Pflegegrades, eventueller nächtlicher Einsätze sowie der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft sind ebenfalls ein Faktor bei der Berechnung. Den 24-Stundenkräften muss ein separater Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können. Zur Finanzierung kann rechnerisch das Pflegegeld hinzugezogen werden. Gerne beraten wir zu den Möglichkeiten und erläutern Ihnen die Abläufe und Kosten.

Hilfsmittelversorgung

Unterscheiden muss man bei den Hilfsmitteln technische Hilfsmittel wie z. B. einen Rollator oder ein Pflegebett und Verbrauchspflegemittel wie z. B. Einmalhandschuhe.

Notwendige technische Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags können vom Haus- oder Facharzt verordnet werden. Hier arbeiten die Krankenkassen mit unterschiedlichen Systemen und unterschiedlichen Anbietern zusammen. Die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln für den pflegebedürftigen Menschen ist uns sehr wichtig. Wir kümmern uns bei Bedarf entgeldlich um die Verordnung von Hilfsmitteln durch den behandelnden Arzt und leiten dies an den kooperierenden Pflegefachmarkt Fischer oder den individuellen Kostenträger weiter, um eine schnellstmögliche Versorgung mit den benötigten Hilfsmitteln zu gewährleisten. Eine Zuzahlung von 10% des Kaufpreises kommen hier bei fehlender Zuzahlungsbefreiung auf den Betroffenen zu. Mindestens 5 €, maximal jedoch 10 €.

Verbrauchspflegehilfsmittel sollen den Alltag des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen erleichtern. Dieser Anspruch gilt für alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad. Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt aktuell 40 Euro monatlich. Auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse wird dieser Zuschuss genehmigt. Manche Krankenkassen arbeiten mit lokalen Anbietern und Apotheken zusammen, andere haben zentrale Lieferzentren